Das 3-Schichtmodell kurz erklärt

Das frühere Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge ist im Zuge des Alterseinkünftegesetzes 2005 in ein Drei-Schichten-Modell transformiert worden . Die Zugehörigkeit der einzelnen Altersvorsorgeprodukte zu einer Schicht richtet sich dabei nach steuerlichen Gesichtspunkten, die im folgenden kurz erläutert werden:

1. Säule Basisversorgung (steuerlich gefördert)
• Gesetzliche Rentenversicherung
• Beamtenversorgung
• Berufsständische Versorgungswerke
• Landwirtschaftliche Alterskasse

Die Leistungen aus der Schicht 1 werden als lebenslange Rentenleistungen ausgezahlt und werden nicht kapitalisiert. Zudem sind die Renten nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder vererblich, dafür sind diese Leistungen Hartz 4 sicher, insolvenzgeschützt und pfändungssicher sowie die Möglichkeit einer flexiblen jährlichen Zuzahlung. Die eingezahlten Beiträge werden bis 2025 sukzessive steuerlich anerkannt und ab 2025 zu 100%. Während die Beiträge zur Basisversorgung steuermindernd wirken, erfolgt bei den Rentenzahlungen die nachgelagerte Besteuerung.


2. Säule - Zusatzversorgung
• Betriebliche Altersvorsorge
( Sozialabgaben und steuerfrei bis 4% der BBG)
• Riester Rente
(Zulagen gefördert + Sonderausgabenabzug)


3. Säule – Kapitalanlagenprodukte (nicht gefördert)
• Private Kapital,- Rentenversicherung
• Immobilienbesitz
• Wertpapierdepots
• Investmentfonds

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